Wir sind ein innovatives Ingenieurbüro mit Firmensitz in Forchheim und Bamberg.
Von hier aus erschließen wir den Raum Franken, Hessen und
Thüringen.“Schnell vor Ort und zeitlich hoch flexibel, reagieren wir auf
die Wünsche unserer Auftraggeber.
Wir sind Ansprechpartner in Sachen Vermessung, CAD und GIS (Geografische- Informations-Systeme) für
Städte, Gemeinden, Architekten, Ingenieurbüros, Baufirmen,
Deponiebetreiber, Sand- und Kieswerke und last but not least für den
privaten Bauherrn.
So können wir als
Prüfsachverständiger für die Vermessung im Bauwesen eine Einmessbescheinigung nach
Art. 68 Abs. 6 Satz 3 BayBO ausstellen, die Sie als Abnahme des Schnurgerüstes in Lage und Höhe der Genehmigungsbehörde vorlegen können.
Für den Außendienst:
·
1 Trimble S6 High Precision 1“ DR Totalstation
· 1 Trimble S6 DR300+ 2“ DR Totalstation
· 1 Trimble 5602 2“ DR Totalstation
· Alle ausgebaut für Autolock- und Robotic-Messungen servogesteuert
· 1 Trimble GPS-Messausrüstung
· 1 Trimble Digitalnivellier DINI 0,3mm 1km Doppelnivellement
· 1 analoge Ingenieur-Nivellierausrüstung
· 1 Faro 3d-Laserscanner mit Referenz-Kugelset
· Mehrere Laserentfernungsmesser
· Verschiedene Prismensets zur Installation auf Ingenieurbaustellen
Der Vorteil der Digitalisierung liegt auf der Hand. Die vektorisierten Pläne und Karten
können beliebig und verlustfrei vergrößert bzw. verkleinert werden.
Die Strichstärken der einzelnen Linien und die Größe der Beschriftungen werden erst danach
- dem jeweiligen Abbildungsmaßstab entsprechend - zugewiesen.
Es entfallen sämtliche Zwischenschritte wie Verfilmung - verkleinerter Abzug -
Umzeichnung - erneutes Verfilmen usw. .
für die Vermessung im Bauwesen eingetragen durch die Bayerische
Ingenieurkammer-Bau Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung BayBO im
Jahre 1998 hatte die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zum Ziel,
aber auch die Dezentralisierung von Kontrollaufgaben.
Als
verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen übernehmen
wir Aufgaben, die vorher von der unteren Baubehörde getätigt wurden.
Insbesondere bescheinigen wir die Einhaltung der in den Bauvorlagen
festgelegten Grundfläche und Lage des Bauvorhabens.
Wir
achten auf die Einhaltung der Grenzabstände und stellen eine
Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde aus.
Ihr
Gebäude steht nun da, wohin es der Architekt geplant hat. Langwierige
Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn gehen Sie so gekonnt aus dem Weg.
Wir bieten Ihnen:
Einen qualifizierten Lage- und Höhenplan als Planungsgrundlage für den Architekten und als Bauvorlage
Schnurgerüstabsteckung und Höhenkontrolle
Überprüfung der Grenzpunkte
Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde nach Art 72 BayBO
Sohlhöhenkontrolle für Baugruben, Kies- und Sandwerke
Gebäudeeinmessung als “Hoheitliche Aufgabe” für das amtliche Kataster
Ingenieurbüro Freisinger GmbH & Co.KG
Bamberger Str. 47
91301 Forchheim (POSTADRESSE)
Fon +49 (09191) 97 03 65
Fax +49 (09191) 97 03 66
Ingenieurbüro Freisinger GmbH & Co.KG
Teufelsgraben 47
96049 Bamberg
Fon +49 (0951) 9 32 90 70
Fax +49 (0951) 9 32 80 37
Email: info@ib-freisinger.de
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